§ 1 Mietgegenstand
a)Im Falle des Verlusts eines Schlüssels durch den Mieter wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Kosten einer hierdurch eventuell notwendigen Türöffnung hat der Mieter zu tragen.
c) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Mietdauer
a)Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr.
b)Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 11 Uhr.
c) Am Abreisetag sind das Appartement dem Vermieter in einem ordnungsgemäßen Zustand besenrein zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Wird das Appartement am Abreisetag nicht bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, ist der Vermieter berechtigt, bei einer Rückgabe nach 11 Uhr 50 % des Mietpreises für den Abreisetag zu verlangen.
d) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.
§ 3 Mietpreis, Kaution und Zahlungsweise
a)Die wöchentliche Zwischenreinigung und Endreinigung sind in der Miete enthalten.
b) Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 %, somit in Höhe von __________ € des Gesamtmietpreises zu bezahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 10 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen diese Zahlungsfristen nicht eingehalten werden können, ist der Gesamtmietpreis sofort nach Abschluss des Mietvertrags im Voraus zur Zahlung fällig.
§ 4 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Nichtinanspruchnahme der gemieteten Räume
a) Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen nach § 3 c), bei Verstoß gegen die Vereinbarungen in § 1 c) (Unter- und Weitervermietung oder Fremdnutzung) oder § 5 (Tierhaltung und Raucherregelung) vom Mietvertrag zurückzutreten und ist dann berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Im Übrigen bleibt der Mieter in diesen Fällen zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Der Vermieter hat sich allerdings Einnahmen aus anderweitiger Vermietung, sofern diesem eine solche tatsächlich möglich ist, sowie ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von 5 % des Mietpreises anrechnen zu lassen.
b) Wenn der Mieter das gemietete Appartement nicht in Anspruch nimmt oder den Aufenthalt vorzeitig beendet, ist keine Erstattung des Mietpreises möglich. Der Vermieter hat sich lediglich wie unter a) ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von 5 % des Restmietpreises, sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung, sofern diesem eine solche tatsächlich möglich ist, anrechnen zu lassen.
§ 5 Haftung
a) Der Mieter, dessen Begleitpersonen, Gäste und andere Personen, für die der Mieter verantwortlich ist, haben die Räumlichkeiten des Appartements und die Einrichtungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln. Hierauf hat der Mieter dessen Begleitpersonen, Gäste und die anderen Personen, für die der Mieter verantwortlich ist hinzuweisen. Bei schuldhaften Beschädigungen durch den Mieter, dessen Begleitpersonen, Gäste oder die anderen Personen, für die der Mieter verantwortlich ist, ist der Mieter ersatzpflichtig. Entstandene Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
b) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht im Falle höherer Gewalt.
§ 6 Tierhaltung und Raucherklausel
a) Tierhaltung ist nur im Einzelfall nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters zulässig. Für alle durch die Tierhaltung entstandene Schäden haftet der Mieter.
b) Bei den Appartements handelt es sich um Nichtraucherräumlichkeiten und das Rauchen ist lediglich vor dem Haus im extra gekennzeichneten Raucherbereich im Freien gestattet.
§ 7 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, hat der Mieter nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Mieters zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohn- bzw. Geschäftssitz des Vermieters zuständige Gericht vereinbart.